Bayern will sich für einen rechtssicheren finanziellen Ausgleich für pflegende Angehörige im Erbfall starkmachen. „Ehepartner, Lebensgefährten oder Schwiegerkinder haben derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Erbfall. Das soll sich ändern“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch. Bayern wolle daher einen entsprechenden Antrag bei der Justizministerkonferenz am 5. und 6. Juni in Hannover einbringen.
Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland werden laut Eisenreich zuhause gepflegt. In drei von vier Fällen übernähmen Angehörige diese Aufgabe. Die Forderung aus Bayern: Für häusliche Pflegeleistungen brauche es eine angemessene Honorierung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden sollte. „Im Alltag vergessen die Beteiligten häufig, entsprechende Regelungen zu treffen oder sie trauen sich aus emotionalen Gründen nicht, das Thema anzusprechen.“ Rechtliche Probleme könnten auch auftreten, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des gepflegten Erblassers aufkommen.