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Bayern stellt über ein Drittel aller bundesweiten Abschiebehaftplätze

Der Freistaat Bayern verfügt mit 262 Haftplätzen über mehr als ein Drittel aller bundesweiten Abschiebehaftplätze. Das Justizministerium übernehme die Aufgabe der Abschiebehaft in Amtshilfe, teilte das Innenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Die Kapazitäten für den Vollzug von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam in Bayern „wurden und werden weiter ausgebaut“. Aktuell gibt es 90 sowie 150 Plätze in den beiden speziellen Abschiebungshafteinrichtungen Eichstätt und Hof.

Weitere bis zu 22 Plätze existieren zudem in der Kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München, die vom Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen betrieben wird, teilte das Ministerium weiter mit. Darüber hinaus werde derzeit eine kombinierte Hafteinrichtung in Passau gebaut. Dort entstünden zusätzliche 100 Haftplätze für Abschiebungsgefangene sowie 100 Haftplätze, die, abhängig vom Bedarf, variabel für Abschiebe- oder Straf- und Untersuchungshaft genutzt werden können.

Am 19. August befanden sich in Bayern insgesamt 171 Personen in Abschiebehaft. „Dies entspricht einer Auslastung von etwa 65 Prozent“, erläuterte das Ministerium. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen teilte auf epd-Anfrage mit, dass zwischen dem 1. Januar und 31. Juli dieses Jahres insgesamt 499 abgelehnte Asylbewerber auf dem Luftweg abgeschoben wurden, „die zuvor nicht inhaftiert waren“. Dazu wurden alle Luftabschiebungen in bayerischer Zuständigkeit in den ersten sieben Monaten ausgewertet.

Nach dem tödlichen Messerangriff eines Asylbewerbers in Solingen wird politisch darüber diskutiert, wie der behördliche Vollzug von Abschiebungen und Überstellungen nach den Dublin-Regeln verbessert werden kann. Eine Möglichkeit ist, ausreisepflichtige Personen in Haft zu nehmen, damit diese sich der Abschiebung nicht entziehen können. (00/2571/31.08.2024)