Artikel teilen

Aufruf zur Tötung: Strafbefehl gegen muslimischen Prediger

Wegen des Aufrufs zur Tötung von Juden hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Islamprediger verklagt. Dem 37-Jährigen vom Islamischen Zentrum Weiden wird Volksverhetzung vorgeworfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen einen muslimischen Prediger eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung verhängt (Symbolbild)
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen einen muslimischen Prediger eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung verhängt (Symbolbild)Imago / Future Image

Gegen einen Prediger des Islamischen Zentrums Weiden ist wegen Volksverhetzung Strafbefehl erlassen worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilte, verhängte das Amtsgericht Weiden gegen den 37-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Der syrisch-stämmige Deutsche hatte kurz nach dem Angriff der palästinensischen Terrorgruppe Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 in der Weidener Moschee zur Tötung von Jüdinnen und Juden aufgerufen. Der Strafbefehl ist seit diesem Freitag rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft: Anstachlung zum Judenhass

Bei der Verlesung der Fürbitten vor 50 Gläubigen habe der Angeklagte den Palästinensern den Sieg gegen Israel gewünscht. Danach habe er mehrfach Gott angerufen, Juden zu töten. Dadurch habe der Angeklagte zum Hass gegen jüdische Menschen aufgestachelt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Der Angeklagte habe ein umfassendes Geständnis abgelegt. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde dem Mann eine Geldstrafe auferlegt: Er muss 4.000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) zahlen. Die Summe entspreche etwa dem Dreifachen seines monatlichen Einkommens.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Weiden habe grundsätzliche Bedeutung, weil sie die Grenzen der Grundrechte der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit definiere, sagte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle laut Mitteilung. Das Gebet in einer Moschee stehe zwar grundsätzlich unter dem Schutz dieser Grundrechte, diese Rechte würden jedoch „nicht schrankenlos gewährt, sondern finden ihre Grenzen im Lebensrecht anderer Menschen“.

Zentrale Antisemitismusstelle übernahm Ermittlungen

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Weiden eingeleitet, nachdem Sicherheitsbehörden entsprechende Hinweise auf den Prediger gegeben hatten. Wegen der Bedeutung des Falles übernahm die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentrale Antisemitismusstelle der bayerischen Justiz die Ermittlungen.