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ARD und ZDF halten an Klage zum Rundfunkbeitrag fest

ARD und ZDF wollen an der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe festhalten. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke wirft den Ländern vor, sich “nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zu halten”.

ARD und ZDF wollen trotz der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum künftigen Beitragsverfahren an ihrer Verfassungsbeschwerde wegen der Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 festhalten. Da die von der zuständigen Finanzkommission KEF empfohlene Steigerung des Beitrags um 58 Cent für die Jahre 2025 bis 2028 nicht beschlossen wurde, werde “einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten”, sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke.

Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen “und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten”, fügte er hinzu. Auch das ZDF betonte, es gehe darum, “dass die Länder das von ihnen selbst festgelegte, derzeit gültige verfassungskonforme Verfahren einer staatsfernen Festlegung des Rundfunkbeitrags einhalten”. Nur deshalb sei die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt worden, betonte das ZDF in einer Stellungnahme.

Gniffke sagte, auch das jetzt beschlossenen neue Beitragsfestsetzungsverfahren ändere nichts an der Haltung der ARD. Der Senderverbund begrüße aber, “wenn das neue Verfahren dazu beiträgt, dass der von der KEF festgesetzte Rundfunkbeitrag künftig einfacher und schneller umgesetzt werden kann.” Das ZDF ging in seiner Mitteilung nicht auf die Neuregelung ein.

Die Ministerpräsidenten hatten am Donnerstag in Berlin ein neues Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 beschlossen. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag auf dem aktuellen Stand von 18,34 Euro pro Monat bleiben. Nach dem bisherigen Verfahren hatte die Finanzkommission KEF den Beitrag ab 1. Januar auf 18,94 Euro festgesetzt. Nach dem Beschluss der Länder soll die KEF für 2027 eine neue Beitragshöhe berechnen, bei der die Einsparungen durch die laufenden Reformen berücksichtigt werden.

Bis dahin könnten die Anstalten nach Bedarf auf Rücklagen durch Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zurückgreifen, die in Höhe von rund einer Milliarde Euro bereitstünden, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) aus Rheinland-Pfalz. Bayern und Sachsen-Anhalt erklärten in einer Protokollnotiz, diese erst umsetzen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Klage in Karlsruhe zurückgezogen hätten.