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Arbeitskreis: An Opfer der Hexenverfolgung erinnern

Unna – Der Arbeitskreis Hexenprozesse hat die evangelische Kirche aufgefordert, bei den Feiern zum 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017 mit einem Gedenkgottesdienst an die Opfer der Hexenverfolgung zu erinnern. Einen entsprechenden Brief schickte der Arbeitskreis jetzt an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), wie der Vorsitzende Hartmut Hegeler in Unna mitteilte. „Die dunklen Seiten von Martin Luther dürfen nicht verschwiegen werden“, heißt es in dem Schreiben an den EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm und die Reformationsbotschafterin Margot Käßmann. Luther befürwortete die Hexenverfolgung und sprach etwa in einer Predigt von einem „überaus gerechten Gesetz“. Dabei berief er sich auf das 2. Buch Mose, wo es heißt: „Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen“.
„Ein Gedenkgottesdienst wäre ein symbolischer Akt, um zu zeigen, dass sich die Kirche auch mit den dunklen Seiten ihrer Geschichte auseinandersetzt“, sagte Hegeler. Die Kirche müsse die „geistliche Verdammung der Opfer widerrufen und ihre Christenehre wiederherstellen“. Zudem warteten die direkten Nachfahren der Opfer nach wie vor auf eine Geste der Versöhnung. Der Theologe und pensionierte Religionslehrer Hegeler setzt sich seit Jahren mit seinem Arbeitskreis Hexenprozesse für die gesellschaftliche Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgung ein. Mittlerweile haben nach seinen Angaben mehr als 40 Städte in ganz Deutschland per Ratsbeschluss die Ehre der damals Ermordeten wiederhergestellt. epd