Der Landesbeauftragte für Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein, Gerhard Ulrich, hat den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung begrüßt. „Mit den geplanten Änderungen in den Artikeln 6 und 13 wird ein starkes und wertschätzendes Zeichen für jüdisches Leben in Schleswig-Holstein und gegen den erstarkten Antisemitismus gesetzt“, erklärte der Altbischof der evangelischen Nordkirche am Donnerstag in einer Mitteilung des Bildungsministeriums.
Der Kieler Landtag hatte am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung beraten, in dem der Staat unter anderem zum Eintreten gegen Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verpflichtet werden soll. Die Landtagsfraktionen von CDU, Grüne und die Oppositionsfraktionen von FDP und SSW hatten sich auf den Entwurf verständigt.
Ulrich betonte, dass auch in Schleswig-Holstein die Zahl antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sprunghaft zugenommen habe. „International beobachten wir eine zunehmend antisemitische Grundhaltung in der Gesellschaft“, erklärte der Antisemitismusbeauftragte. Die landesweite Dokumentationsstelle Antisemitismus registrierte demnach im vergangenen Jahr 588 Fälle und damit 390 Prozent mehr als 2023 mit 120 Fällen.
Jüdinnen und Juden würden für Handlungen des Staates Israel angefeindet, bedroht und angegriffen. Die jüngsten Vorfälle zeigten, dass die Hemmschwelle für antisemitische Handlungen und Angriffe auf das jüdische Leben und die Demokratie gefährlich niedrig geworden seien. Im September hatte ein Einzelhändler in Flensburg ein antisemitisches Plakat in das Fenster seines Ladens gehängt. In der Nacht zum 7. Oktober, zwei Jahre nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel, hatten Unbekannte pro-palästinensische Parolen an das Kieler Landeshaus geschmiert.
Es sei beschämend, dass sich Jüdinnen und Juden im Jahr 2025 um ihren Schutz in Deutschland und Schleswig-Holstein sorgen müssten. „Das ist ein gesellschaftliches Armutszeugnis“, sagte Ulrich.