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Anhörung vor Wahl von Antisemitismusbeauftragtem

Die geplante Berufung eines Antisemitismusbeauftragten für Brandenburg geht in die entscheidende Phase. Die nicht-öffentliche Anhörung von Kandidatinnen und Kandidaten für das neue Amt ist am Mittwoch im Hauptausschuss des Landtags geplant. Im Anschluss sollen laut Tagesordnung ebenfalls ohne Öffentlichkeit die jüdischen Gemeinschaften dazu angehört werden.

Für das Amt waren im Landtag 39 Bewerbungen eingegangen. Die jüdischen Gruppen und die fünf Landtagsfraktionen sowie die Freie-Wähler-Gruppe ohne Fraktionsstatus konnten je einen Vorschlag unterbreiten, wer zu der Anhörung im Hauptausschuss eingeladen werden soll.

Auf Grundlage der Anhörung soll nach Landtagsangaben zeitnah eine abschließende Auswahl getroffen und die oder der Antisemitismusbeauftragte dem Plenum des Landesparlaments zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Die oder der Beauftragte ist nach Landtagsangaben in der Wahrnehmung der Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das Amt ist am Landtag angesiedelt.

Zu den Aufgaben gehört unter anderem, Ansprechpartner bei mutmaßlich antisemitischen Vorfällen zu sein, der Austausch mit den jüdischen Gemeinden und die Sensibilisierung der Gesellschaft für Formen des Antisemitismus. Der Landtag hatte das Antisemitismusbeauftragten-Gesetz am 23. November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf war von den Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie den oppositionellen Linken und Freien Wählern eingebracht worden.