HANNOVER – Eine aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge ist gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) veröffentlicht worden. Diese berücksichtige die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis, wie ein Sprecher der EKD mitteilte. Sie umfasst den Bereich der die Vorsorgevollmachten, der die Betreuungsverfügung, der Patientenverfügung sowie die Äußerung von Behandlungswünschen.
Neu ist, dass die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Sie umfasse jetzt die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten, einer Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung sowie einer Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.
Die Herausgeber betonen, dass ausgefüllte und unterschriebene Formular aus früheren Auflagen ihre Gültigkeit behalten.
Seit 1999 geben die Kirchen gemeinsam die Christliche Patientenvorsorge heraus. Sie ist nach eigenen Angaben getragen von der christlichen Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es seine Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens. UK
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