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Abschiebestopp in Iran: Hessen hält keine weitere Regelung notwendig

Beim hessischen Abschiebestopp in den Iran ist laut dem hessischen Innenministerium keine weitere Regelung notwendig. Der über einen Erlass geregelte Abschiebestopp sei unmissverständlich, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) am Dienstag in Wiesbaden dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der hessische Flüchtlingsrat hatte die Landesregierung aufgefordert, den faktischen Abschiebestopp auch formal zu erklären, um Rechtssicherheit zu schaffen.

„Wir haben uns auf diese hessische Regelung auf dem Erlasswege gemeinsam in der schwarz-roten Regierungskoalition Anfang 2024 wegen der schon damals hoch problematischen Lage im Iran geeinigt. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen uns in diesem Weg“, sagte Poseck. Ausnahmen gebe es allenfalls für Straftäter und Gefährder. Entsprechende Maßnahmen stünden aber aktuell nicht an.

Der hessische Flüchtlingsrat begrüßte zwar die Aussetzung von Abschiebungen. Er kritisierte jedoch, dass in Hessen lebende Iranerinnen und Iraner weiterhin gezwungen seien, zur Passbeschaffung ein iranisches Konsulat zu besuchen, oder sanktioniert würden, wenn sie an ihrer Abschiebung über eine „Freiwilligkeitserklärung“ nicht mitwirkten. Ein formeller Abschiebestopp würde den Betroffenen Rechtssicherheit vermitteln. Der hessische Flüchtlingsrat forderte auch auf Bundesebene einen Abschiebestopp in den Iran.

Laut hessischem Innenministerium wurden in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt vier iranische Staatsangehörige aus Hessen in den Iran abgeschoben. Alle vier Personen hatten einen Sicherheitsbezug, waren Straftäter oder Gefährder. Im Jahr 2025 wurden zwölf iranische Staatsangehörige aufgrund der Dublin III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt oder in Drittstaatenverfahren zurückgeführt. Eine Rückführung in den Iran wurde nach Angaben des Innenministeriums nicht vollzogen.