Der Bundestag soll noch in dieser Woche über die mögliche Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 218 beraten, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt. „Als Gruppe haben wir das Recht, in dieser Woche die erste Lesung unseres Gesetzentwurfs zu haben. Von diesem Recht wollen wir Gebrauch machen“, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Wegge gehört zu den Initiatorinnen und Initiatoren eines entsprechenden Gruppenantrags aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken. Ihr Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags zur Abstimmung zu bringen. „Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, so wie wir sie vorschlagen, kann aus unserer Sicht auch eine Mehrheit im Parlament bekommen“, sagte die SPD-Politikerin.
Abtreibungsparagraf: Es kommt auf die FDP an
Für einen Erfolg des Gesetzentwurfs bräuchte es Zustimmung oder zumindest Enthaltung aus der FDP-Fraktion. CDU und CSU kritisierten die Änderungsvorschläge scharf. Ihnen zufolge sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis nicht mehr strafbar sein. Abtreibungen sollen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.
Anders als die Gruppe zunächst geplant hatte, soll die Beratungspflicht für Frauen beibehalten werden. Es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.
In Deutschland werden Abtreibungen in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht bestraft, wenn das vorgeschriebene Verfahren mit einer Beratung eingehalten wird. Sie sind aber rechtswidrig und werden daher auch von den Krankenkassen nicht erstattet.