Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) reicht für ein betroffenes Mitglied Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören eines Pressetelefons der „Letzten Generation“ ein. „Der Staat darf vertrauliche Gespräche von Journalistinnen und Journalisten nicht pauschal abhören. Das ist ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit“, sagt der BJV-Vorsitzende Harald Stocker laut einer Mitteilung vom Freitag. „Wir verurteilen scharf, dass hier keine sorgfältige Abwägung stattfand.“
Vorletztes Jahr ordnete ein Richter des Amtsgerichts München die Überwachung der Telefonanschlüsse der „Letzten Generation“ an, um gegen sieben Mitglieder wegen des Verdachts auf Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu ermitteln. Die Ermittler überwachten daraufhin auch Journalistengespräche, die über das Pressetelefon stattfanden. Recherchen des BJV zeigten, dass 171 Journalisten betroffen waren. Erkenntnisse über schwere Straftaten gewannen die Ermittler beim Abhören des Pressetelefons offenbar nicht.
Das Landgericht München I wies diese Woche die Beschwerde eines BJV-Mitglieds gegen die pauschale Abhöraktion ab. Es sieht in der Abhörmaßnahme zwar einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit, stuft die Überwachungsanordnung aber als verhältnismäßig ein. „Diesen Eingriff nachträglich für rechtens zu erklären, ohne dass das Amtsgericht München ihn gewissenhaft abgewogen hätte, darf kein Vorbild für künftiges Vorgehen sein“, kritisierte Stocker. Der BJV will mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, „dass jedes Gericht von Anfang an jeden schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit sorgfältig abwägt“. (00/2423/09.08.2024)