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327 Abgeordnete unterzeichnen Antrag für Abtreibungsreform

Die Initiatorinnen für eine Neuregelung der Abtreibungsfrage werben für eine zügige Reform. Doch es gibt viele Bedenken. Der neue FDP-Generalsekretär glaubt zudem, dass der Vorstoß vor dem Verfassungsgericht scheitert.

 Nach Angaben der Initiatorinnen haben 327 Bundestagsabgeordnete den Antrag für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws sprach am Dienstag von einem starken Zeichen für eine Neuregelung. Es liege nun “in den Händen des Parlaments, sich jetzt für ein zeitgemäßes Abtreibungsrecht in dieser Legislatur zu entscheiden”. Derzeit sitzen 733 Abgeordnete im Bundestag. Für eine erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen notwendig. Ob die Abgeordneten vor den Neuwahlen überhaupt über den Antrag entscheiden können, ist unklar.

240 Abgeordnete hatten den Antrag am 14. November eingereicht. Kern eines vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Union, AfD und die FDP-Spitze sind gegen eine Reform.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Unterdessen bekräftigte der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann seine ablehnende Haltung für eine solche Reform. Die Abtreibungsfrage sei eine der “ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt”, so Buschmann am Montagabend in Berlin. Man werde ihr nicht gerecht, wenn man sie zwischen “Tür und Angel” abhandele, so der ehemalige Justizminister.

Buschmann betonte weiter, der derzeit geltende Kompromiss habe die Gesellschaft befriedet. Der Paragraf 218 stehe im Strafrecht. Die Strafbarkeit sei aber sehr theoretisch, wenn man sich an die Vorgabe halte. Die Bedingungen für einen Abbruch seien “nicht so streng gefasst”, so Buschmann weiter. Er glaube auch nicht, dass eine einfache Streichung aus dem Strafgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde. Unions-Chef Friedrich Merz hatte in der vergangenen Woche betonte, er sei in der Frage offen für Gespräche, allerdings “bitte nicht auf den letzten Metern vor der Wahl”. Es brauche eine breite parlamentarisch und gesellschaftlich geführte Debatte. Ein Hauruckverfahren würde dem Thema nicht gerecht werden, so Merz.