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Zweiter Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen

Mehr schwerbehinderte Beschäftigte in der Landesverwaltung und Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung – das sind zwei der Ziele, die im zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg genannt werden. „Wir müssen Alltagshindernisse weiter abbauen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, teilte das Sozialministerium am Mittwoch mit. Das Kabinett hatte den Aktionsplan am Dienstag beschlossen.

Baden-Württemberg hat sich den Angaben zufolge 2015 mit einem ersten Landesaktionsplan auf den Weg gemacht, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Der Landesaktionsplan 2.0 entwickle diese Ansätze fort.

2009 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland in Kraft. Ziel sei die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, heißt es in der Mitteilung. (2388/23.10.2024)