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Gerichtsbeschluss: Zurückweisungen an Grenzen rechtswidrig

Rückschlag für die Asylpolitik der neuen Bundesregierung: Ein Gericht hat die Zurückweisungen an Grenzen für rechtswidrig erklärt.

Zurückweisungen an Grenzen sind illegal, hat ein Gericht entschieden
Zurückweisungen an Grenzen sind illegal, hat ein Gericht entschiedenImago / Eibner

Die von der neuen Bundesregierung erlaubten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen sind laut Beschluss eines Berliner Gerichts rechtswidrig. Personen, die bei den Kontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürften nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zurückgewiesen werden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht mit. Mit dem Dublin-Verfahren müssen Behörden zunächst prüfen, welcher Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Die in mehreren Eilverfahren gefassten Beschlüsse sind unanfechtbar.

In den Fällen ging es nach Gerichtsangaben um eine Frau und zwei Männer aus Somalia, die am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert und zurückgewiesen wurden, nachdem sie ein Asylgesuch gestellt hatten. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die nach eigenen Angaben für die rechtliche Vertretung der Betroffenen gesorgt hatte, erklärte, dass es sich bei der Frau um eine 16-Jährige handele, die zudem Verletzungen hatte, aufgrund derer sie sich kaum hätte fortbewegen können. Dennoch sei sie zurückgewiesen worden. Die Bundesregierung hatte eigentlich angekündigt, dass vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere und „sichtbar Erkrankte“ nicht zurückgewiesen werden sollen.

Zurückweisungen: Gericht beruft sich auf Dublin-Verfahren

Die Zurückweisung bewertete die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts als rechtswidrig. Die Bundesrepublik sei demnach verpflichtet, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass die Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Es fehle an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen ausdrücklich erlaubt. Vorgängerregierungen hatten dies bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer abgelehnt.

Pro Asyl begrüßt Entscheidung des Gerichts

Pro Asyl begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden“, erklärte Geschäftsführer Karl Kopp. Die Grünen sahen sich in ihrer Kritik an den Zurückweisungen bestätigt. „Die Grenzblockaden waren eine Absage an das europäische Dublin-System und haben unsere europäischen Nachbarn vor den Kopf gestoßen. Dobrindt muss jetzt unverzüglich seine Anordnung zurückziehen“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic der „Rheinischen Post“. Das Bundesinnenministerium reagierte zunächst nicht auf die Gerichtsentscheidung.