Artikel teilen

Zeitungsverleger: Schlichtungsstelle mit Sendern wird neu besetzt

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) dementiert, dass er sich grundsätzlich aus dem Schlichtungsverfahren mit den öffentlich-rechtlichen Sendern zurückgezogen habe. „Aufgrund der Änderung der Gremienstruktur des BDZV muss auch die Besetzung der Schlichtungsstelle neu geregelt werden“, sagte eine Verbandssprecherin am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage in Berlin. „Darum haben wir die Schlichtungsvereinbarung gekündigt.“ Es handele sich um einen „rein formalen Akt“.

In Medienberichten hatte es Ende September geheißen, der BDZV habe das im Medienstaatsvertrag vorgesehene Schlichtungsverfahren zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF formal aufgekündigt. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) sagte dazu am Dienstag in Mainz, dieser Schritt sei „bedauerlich und nicht zielführend“. Sie appellierte an BDZV und Sender, weiter im Gespräch zu bleiben. Rheinland-Pfalz sitzt der Rundfunkkommission der Länder vor.

Raab unterstrich, die Bundesländer hätten mit dem Schlichtungsverfahren bewusst ein dialogisches und flexibles Verfahren verankert. Damit hätten sie die gemeinsame Verantwortung von Verlagen und öffentlich-rechtlichen Medienanbietern im dualen System gestärkt.

Das Schlichtungsverfahren wurde 2018 gesetzlich verankert, anschließend wurde eine Schlichtungsstelle mit Spitzenvertretern von Sendern und BDZV eingerichtet. Dadurch sollten Unstimmigkeiten bei der Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote in Bezug auf das Verbot der Presseähnlichkeit außergerichtlich geklärt werden, was bisher aber nicht gelang. Zuletzt war im September das Schlichtungsverfahren zwischen BDZV und ARD zur Nachrichten-App „Newszone“ des SWR gescheitert.

Bis November 2022 hatte der BDZV einen Präsidenten, Springer-Chef Mathias Döpfner. Mit dessen Rücktritt hatte der Verband seine Satzung geändert. An der Spitze steht seit diesem Frühjahr statt des Präsidenten ein aus drei Personen bestehender Vorstand.