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Wohlfahrtsverbände pochen auf Mindeststandards für Offenen Ganztag

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat die Landesregierung aufgefordert, beim Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen nicht auf Mindeststandards zu verzichten. Bisher sei der Offene Ganztag in NRW nur durch einen Erlass geregelt, der im Hinblick auf Räume, Personalschlüssel, Gruppengrößen oder die fachliche Qualifizierung der Mitarbeitenden keinerlei Vorgaben mache, erklärte Tim Rietzke vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) am Donnerstag in Düsseldorf. „In der Praxis führt der Verzicht auf personelle und qualitative Standards in Offenen Ganztagsschulen teils zu unhaltbaren Situationen, in denen zum Beispiel eine Mitarbeiterin 50 Kinder und mehr beaufsichtigen muss.“

Von dem künftigen Gesetz erhofften sich Elternverbände, Fachkräfte und Träger personelle und räumliche Mindeststandards, betonte Rietzke. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) wie auch die kommunalen Spitzenverbände hätten sich jedoch bereits öffentlich dafür ausgesprochen, keine Personalschlüssel, Gruppengrößen und Betreuungszeiten vorzuschreiben, die angesichts des Fachkräftemangels ohnehin nicht eingehalten werden könnten, kritisierte der Leiter des Geschäftsfeldes Familie und junge Menschen bei der Diakonie RWL. Unzureichende bauliche Gegebenheiten in Grundschulen und Fachkräftemangel erschwerten zwar die Einführung von Standards erheblich. Das dürfe aber nicht dazu führen, „damit den Verzicht auf Standards im Offenen Ganztag zu legitimieren“.

Rietzke schlug vor, den vielen teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Offenen Ganztagsschulen eine Aufstockung ihrer wöchentlichen Stundenzahl anzubieten. Damit könnte die Qualität des Offenen Ganztags erheblich verbessert werden, auch ohne neues Personal einstellen zu müssen. Dazu müsse die Politik allerdings mehr Geld in Offene Ganztagsschulen investieren.