Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat sich mit einer Klage erfolgreich gegen eine Berichterstattung der „Bild“-Zeitung zur Wehr gesetzt. Die Boulevardzeitung und ein Kirchenrechtler dürften nicht behaupten, dass Woelki ein anderes Bistum bewusst nicht über Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester informiert habe, erklärte das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag. Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Köln. (AZ: 15 U 215/23)
Die Revision wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sei im Grundsatz nicht statthaft, hieß es.
In dem Fall ging es um Woelkis Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den 2019 gestorbenen früheren Präsidenten des katholischen Kindermissionswerks „Die Sternsinger“, Winfried Pilz. Woelkis Amtsvorgänger Joachim Meisner hatte nach Angaben des Gerichts zwar Pilz den Umgang mit Minderjährigen verboten, aber nicht das Bistum Dresden-Meißen über die Missbrauchsvorwürfe informiert, als Pilz 2010 dorthin zog. Auch nach Woelkis Amtsantritt 2014 wurde das Bistum Dresden-Meißen bis zum Jahr 2022 nicht informiert.
Woelki hatte zur Begründung erklärt, er sei mit dem Fall Pilz erst im Juni 2022 befasst gewesen. Die „Bild“-Zeitung hatte dagegen geschrieben, das „Motiv“ für Woelkis „Dienstpflichtverletzung“ bei der Nicht-Information des Bistums Dresden-Meißen sei die Prominenz von Winfried Pilz gewesen. Gegen diese Darstellung klagte Woelki, weil dadurch eine falsche Tatsachenbehauptung verbreitet werde, nämlich dass er sich bereits vor Juni 2022 mit dem Fall Pilz befasst und danach persönlich entschieden habe, das andere Bistum nicht zu unterrichten.
Das Oberlandesgericht gab Woelki nun recht und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Köln. Die „Bild“ habe die verdeckte Behauptung aufgestellt, dass Woelki die fehlende Mitteilung Meisners an das andere Bistum gekannt und entschieden habe, dies nicht nachzuholen. Das ergebe sich vor allem durch das Wort „Motiv“, das bewusstes Handeln oder Unterlassen unterstelle. Die Zeitung habe weder Anhaltspunkte noch Beweise für ihre Behauptung vorgelegt.
Im Juni dieses Jahres war Woelki bereits in einem Berufungsverfahren gegen Berichterstattung der „Bild“ über ihn erfolgreich. Seitdem darf das Boulevardblatt nicht mehr behaupten, der Erzbischof habe vor der umstrittenen Beförderung eines Priesters Akten mit Warnungen vor dem Mann gekannt. (AZ: 15 U 70/23)
Gegen Woelki läuft zurzeit noch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln wegen seiner unter Eid gemachten Aussage, er sei erst in der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Falschaussage vor Gericht. Grundlage ist eine Anzeige, der laut Staatsanwaltschaft ein Brief aus dem Jahr 2018 von Kardinal Woelki an den Präfekten der Glaubenskongregation beiliegt, in dem Woelki bereits von den Vorwürfen gegen Pilz berichtet haben soll. Im Fall einer Anklage und einer Verurteilung wegen Meineids würde eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen.