Das gestoppte Kasseler Waschbärprojekt ist dem Bundesverband der Wildtierhilfen zufolge nach EU-Recht zulässig. Das Bundesumweltministerium habe die Sterilisation und Kastration von invasiven Arten als rechtskonform mit der EU-Verordnung bestätigt, teilte der Verband am Montag in Frankfurt am Main mit. Damit sei auch die Aussage des Hessischen Jagdverbandes widerlegt, wonach es verboten sei, sterilisierte Waschbären zurückzusetzen, sagte Verbands-Geschäftsführerin Vera Heck. Der Verbund hoffe nun, das Projekt fortsetzen zu können.
Das Bundesumweltministerium bestätigte in einem Schreiben die Rechtsauffassung des Bundesverbands der Wildtierhilfen und die der Kasseler Behörden, erklärte Heck. Die kontinuierliche Ausbreitung der Waschbären zeige, dass die Jagd in den vergangenen Jahrzehnten nicht erfolgreich war. Besonders in der Stadt sei das Einfangen zeitaufwendig. Die wenigsten Eigentümer wollten, dass die gefangenen Tiere auf ihrem Grundstück und auf ihre Kosten erschossen werden, wie es nach dem Jagdgesetz passieren müsse.
Das Anfang August 2025 gestartete Sterilisationsprojekt unter Leitung des Bundesverbands der Wildtierhilfen war kurz darauf wieder gestoppt worden. Ziel des Pilotprojekts war die Verringerung der Waschbärenpopulation in Kassel. Ein Team aus Ehrenamtlichen, Biologen und Tierärzten wollte zwischen August und Oktober die Tiere im Stadtgebiet mithilfe von kameraüberwachten Lebendfallen einfangen, um sie zu sterilisieren beziehungsweise zu kastrieren. Anschließend sollten sie wieder in die Freiheit entlassen werden. Das Projekt war auf drei Jahre angesetzt.
Die Stadt Kassel gilt deutschlandweit als Hotspot für Waschbären. Schätzungen der Stadt gehen von einem Tier pro Hektar aus. Studien belegen laut der Universität Frankfurt am Main, dass Waschbären gezielt Brutstätten von Amphibien, Reptilien und bodenbrütenden Vögeln vernichten und einheimische Arten gefährden.