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Westfälische Kirche für vorsichtige Öffnung von Gottesdiensten

Wenn die Inzidenzzahlen unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegen, sollen wieder Präsenzgottesdienste möglich sein.

Bielefeld (epd). Die Evangelische Kirche von Westfalen strebt für die Zeit nach dem 15. Februar eine vorsichtige Öffnung für Präsenzgottesdienste an. Bei einem Inzidenzwert von weniger als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen Präsenzgottesdienste einschließlich Taufen und Trauungen möglich sein, wie aus den am Donnerstag im Internet veröffentlichten Handlungsempfehlungen der Landeskirche hervorgeht. Voraussetzung sei die Einhaltung der Schutzkonzepte. Auch Kirchenmusik, Konfirmandenarbeit und Treffen in Gruppen sollen unter Einhaltung des Abstandgebotes, Tragen von medizinischen Masken und der Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung stattfinden können.

   Bei einem Inzidenzwert über 50 und einem Lockdown in einzelnen Regionen empfiehlt die westfälische Kirche ihren Gemeinden in den entsprechenden Regionen, weiterhin auf Präsenzveranstaltungen einschließlich Gottesdienste zu verzichten. Bei einem flächendeckenden Lockdown in Nordrhein-Westfalen rät die Landeskirchen den Kirchenkreisen und Gemeinden für die Dauer des Lockdowns von Präsenzveranstaltungen ab. Die Handlungsleitlinien sollen ab 15. Februar gemäß dem lokalen Infektionsgeschehen angewendet werden.

   Bis zum 15. Februar gilt die Empfehlung der westfälischen Kirche, auf Gottesdienste und andere kirchliche Versammlungen zu verzichten. Seelsorgerliche Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Hausbesuche sind unter Berücksichtigung der Schutzaßnahmen möglich.

   Die Evangelische Kirche von Westfalen sei sich ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der «Nächsten» bewusst, heißt es auf der Internetseite. Ziel der Maßnahmen sei es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden. Zugleich sollten
diese mit den bewährten Schutzkonzepten in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen werden können.

   Die Landeskirchen in Westfalen und Lippe hatten bereits vor Weihachten ihren Gemeinden den Verzicht auf Präsenzveranstaltungen empfohlen. In der rheinischen Kirche sollen Kirchengemeinden selbst entscheiden, ob sie Gottesdienste vor Ort feiern oder alternative Formen in Corona-Zeiten anbieten.

   Nach der Coronaschutzverordnung von Nordrhein-Westfalen sind Gottesdienste unter Auflagen möglich. So müssen Besucher von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen medizinische Masken tragen. Religionsgemeinschaften, die bisher noch keine Schutzkonzepte vorgelegt haben, müssen Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern künftig beim zuständigen Ordnungsamt vorab anmelden.