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Weniger Verfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Die Zahl neuer Verfahrenseingänge am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Insgesamt wurden 3.289 Verfahren neu registriert, rund 180 weniger als im Vorjahr 2023, teilte das Landessozialgericht am Mittwoch in Potsdam mit. Damit setze sich der Trend sinkender Neueingänge weiter fort. Im Jahr 2020 wurden noch 3.935 Neueingänge verzeichnet.

Abgeschlossen wurden von dem Gericht im vergangenen Jahr 3.718 Verfahren. Der Bestand an unerledigten Verfahren sank auf 3.850. Im Jahr 2020 waren es noch 5.381. Über die vergangenen fünf Jahre hinweg sei ein Bestandsabbau um mehr als 28 Prozent gelungen sei, hieß es. Auch der Bestand älterer Verfahren von mehr als 24 Monaten Länge sei auf 20,8 Prozent abgebaut worden.

Bei den neuen Verfahren ging es laut Gericht in 34 Prozent der Fälle um Bürgergeld. Mit großem Abstand folgten Verfahren zur Rentenversicherung (19 Prozent) und zur Krankenversicherung (14 Prozent). Alle drei Sparten zusammen hätten rund zwei Drittel des gesamten Arbeitsanfalls ausgemacht.

Den relativ größten Zuwachs gab es von neun auf elf Prozent im Bereich Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Asylbewerberleistungsrecht. Zehn Prozent der Fälle betrafen das Schwerbehindertenrecht und das Soziale Entschädigungsrecht.

Das Landessozialgericht entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin sowie der Sozialgerichte des Landes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam. Daneben entscheidet es über bestimmte Klagen auf dem Gesundheitssektor.