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Weniger Fälle für Härtefallkommission

In Sachsen-Anhalt hat die Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber im vergangenen Jahr deutlich weniger Ersuchen zugestimmt als im Vorjahr. Im Jahr 2023 seien fünf Fälle positiv entschieden worden, erklärten Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) und die Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke am Freitag in Magdeburg. Zusammen mit drei Ersuchen aus dem Vorjahr sei damit in insgesamt acht Fällen für 13 abgelehnte Asylbewerber ein zunächst einjähriger befristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht worden.

Im Jahr zuvor hatte die Kommission den Angaben zufolge noch zwölf Fällen mit 25 betroffenen Personen stattgegeben. Laut Schwenke hängt der Rückgang mit der Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ zum Jahresende 2022 zusammen. Viele Fälle ließen sich dadurch inzwischen auf dem normalen aufenthaltsrechtlichen Weg klären. „Die Härtefallkommission ist auch ein bisschen ein Barometer, ob wir eine gute Integrationsarbeit leisten“, sagte Schwenke. Dies gelte für die Gesetzgebung, aber auch für Unterstützungssysteme wie Beratungs- und Integrationsdienste.

Zudem habe die Qualität der Anträge etwas zugenommen, sagte Schwenke, die beim Caritasverband im katholischen Bistum Magdeburg die Abteilung beratende Dienste und Sozialpolitik leitet. Die Mitglieder der Kommission würden selbst entscheiden, ob sie einen Antrag stellen wollen. Damit sei bereits eine intensive Vorarbeit notwendig, um ein Ersuchen zu prüfen. Dies werde durch die Statistik nicht abgebildet. Die Fälle seien auch komplexer und teilweise komplizierter geworden.

Damit habe der Charakter, eine Härtefallkommission zu sein, zugenommen, sagte Schwenke. „Gesetze sind letztendlich Kompromisskonstrukte“, betonte die Kommissionsvorsitzende. Deshalb werde es immer Fälle geben, die bei den Voraussetzungen durchfielen und die es trotzdem wert seien, angeschaut zu werden. Deshalb bleibe die Arbeit der Kommission weiterhin wichtig.

Innenministerin Zieschang lobte die gute Zusammenarbeit mit der Kommission. Deren Arbeit sei durch ein intensives Beraten und Abwägen geprägt. In den vergangenen Jahren habe sich eine gute Arbeitspraxis entwickelt. Daher habe sie allen Ersuchen zustimmen können.

Die Härtefallkommission besteht seit 2005 und hat acht ehrenamtliche Mitglieder sowie acht stellvertretende Mitglieder. Sie werden von der Innenministerin berufen und verfügen über Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht oder Erfahrungen in der Flüchtlingsberatung. Stellt die Kommission fest, dass bei abgelehnten Asylbewerbern trotz Ausreisepflicht dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen, kann die Innenministerin eine Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Laut Statistik für die Jahre 2005 bis 2023 wurden die meisten Anträge (95) durch Mitglieder aus den Reihen der katholischen Kirche gestellt. 54 kamen von Mitgliedern aus der evangelischen Kirche. 91 Ersuchen kamen demnach aus Reihen des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt, 68 von der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Deutlich weniger Menschen wenden sich laut Schwenke von außerhalb an die Behörden, um ein Ersuchen an die Härtefallkommission zu stellen.