Artikel teilen:

Weniger Berufungen am Landessozialgericht

Im Jahr 2023 sind beim Landessozialgericht Baden-Württemberg 2.777 Berufungen eingegangen. Das seien 88 weniger gewesen als im Vorjahr, sagte der Präsident des Landessozialgerichts, Bernd Mutschler, am Montag vor Pressevertretern in Stuttgart. Hingegen sei die Zahl der Eilverfahren von 287 im Jahr 2022 auf 354 im vergangenen Jahr gestiegen.

Von den 2.777 Berufungseingängen sind laut Mutschler die meisten im Bereich der Rentenversicherung verortet gewesen (892), gefolgt von Berufungen zu Streitigkeiten im Schwerbehindertenrecht (390). Auf Rang drei folgten Streitigkeiten im Bereich der Krankenversicherung ohne Kassenarztangelegenheiten (361). Mit 348 Berufungseingängen wurden im Bereich der Unfallversicherung die vierthöchsten Eingänge registriert. Auf Platz fünf lagen Auseinandersetzungen in Angelegenheiten des Bürgergeldes (259).

Der Hauptanteil der Beschwerden in Eilverfahren entfiel 2023 auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (45,2 Prozent). Auch in den Bereichen der Krankenversicherung (ohne Kassenarztangelegenheiten), der Deutschen Rentenversicherung und in Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit war ein leichter Zuwachs zu verzeichnen.

Wie Mutschler weiter sagte, schreitet die Digitalisierung der Sozialgerichtsbarkeit im Südwesten weiter voran. Beim Landessozialgericht in Stuttgart lagerten nur noch etwa 100 Papierakten. „Dieses Jahr wird wohl die letzte das Gericht verlassen“, so Mutschler. Er verwies zudem auf die Möglichkeit für Bürger, digital, rechtssicher und kostenfrei mit der Justiz zu kommunizieren. Dafür sei im Oktober 2023 das Pilotprojekt „Mein Justizpostfach“ (MJP) in Betrieb gegangen. „Damit werden die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs nochmals erweitert“, sagte Mutschler. (0601/18.03.2024)