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Wegen Nahost-Krieg: Südafrika wendet sich erneut an UN-Gericht

Südafrika hat sich in Sachen Nahost-Krieg erneut an das höchste UN-Gericht gewandt. Es soll prüfen, ob die von Israel angekündigte Militäroffensive in Rafah ein Eingreifen zum Schutz der Palästinenser erfordert.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag soll nach Willen Südafrikas prüfen, ob die von Israel angekündigte Ausweitung seiner Militäroperationen in Rafah im Süden des Gazastreifens ein Eingreifen nötig machen würde. Die südafrikanische Regierung sorge sich, dass die avisierte Offensive Israels “bereits zu weiteren massiven Tötungen, Schäden und Zerstörungen geführt hat und führen wird”, heißt es laut Mitteilung des südafrikanischen Präsidialamtes von Dienstag in einem Dringlichkeitsantrag an das UN-Gericht von Montag.

Rafah sei der “letzte Zufluchtsort für die überlebende Bevölkerung im Gazastreifen”. Das Gericht müsse daher prüfen, ob einstweilige Verfügungen gegen Israel zum Schutz der Palästinenser im Gazastreifen nötig seien.

Bereits am Montag hatte UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk in Genf eindringlich vor einem israelischen Einmarsch in der von Geflüchteten überfüllten Grenzstadt Rafah gewarnt. Israel müsse sich an die IGH-Anordnungen und das Völkerrecht halten. In der Völkermord-Anklage Südafrikas gegen Israel hatte der IGH die israelische Regierung Ende Januar aufgetragen, die palästinensische Zivilbevölkerung zu schonen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Laut der bindenden Anordnung muss Israel bis spätestens zum 26. Februar einen Rechenschaftsbericht über Maßnahmen zum Schutz palästinensischer Zivilisten vorlegen.

Der 1945 gegründete IGH ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN). Er setzt sich zusammen aus 15 Richterinnen und Richtern aus 15 verschiedenen Ländern, darunter gegenwärtig ein Richter aus Deutschland. Das Gericht wird auf Antrag eines oder mehrerer Staaten tätig und schlichtet Konflikte zwischen Staaten. Es ist nur dann zuständig, wenn alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit anerkannt haben. Seine Urteile sind in der Regel bindend, allerdings hat das Gericht keine Handhabe, ihre Umsetzung zu erzwingen. Ferner erstellt der Internationale Gerichtshof Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen für die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen.