Für die neue WDR-Intendantin Katrin Vernau ist es im journalistischen Umgang mit populistischen Parteien nicht der richtige Weg, diese zu ignorieren. „Die Populisten werden ja auch deshalb so stark, weil sie es schaffen, über Social Media ihr Publikum zu finden – und zwar unwidersprochen“, sagte die Chefin des Westdeutschen Rundfunks (WDR) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich mit der AfD auseinandersetzen: „Sie ist nicht verboten, sie ist Teil des Parteienspektrums, sie steht zur Wahl, und deswegen muss sie zunächst auch so behandelt werden wie andere Parteien.“ Man müsse jedoch einschreiten, wenn der Boden des Grundgesetzes verlassen werde, betonte Vernau.
Die 51-Jährige sprach sich zudem dafür aus, dass die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin auf den von großen amerikanischen Konzernen beherrschten Social-Media-Plattformen bleiben. „Wir können nur dann eine Relevanz entfalten, wenn wir das Publikum erreichen“, sagte Vernau, die zum Jahreswechsel die Leitung des größten ARD-Senders übernommen hatte. „Mein Wunsch ist, dass alle Menschen am liebsten unsere Audiothek, Mediathek oder unsere linearen Angebote nutzen. Wir müssen aber die Realität zur Kenntnis nehmen: Solange wir viele Menschen nur über Social Media erreichen, müssen wir auch dort präsent sein.“
Erneut verteidigte die WDR-Intendantin die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. „Es ist richtig zu klagen. Es geht nicht anders. Wir halten uns an das Gesetz“, sagte sie. Die Politik halte sich dagegen nicht an dieses Verfahren und verweigere eine Beitragsanpassung. Natürlich könne die Politik die Anzahl der Radiowellen oder Spartenkanäle begrenzen oder auch reduzieren. „Aber es ist nicht der große Wurf in der Frage, wie man den Beitrag stabil halten kann“, so Vernau. Effizienzen könnten die Öffentlich-Rechtlichen immer heben, „aber einen teilweisen Preisausgleich brauchen wir, ansonsten müssen wir schrumpfen.“
Die Bundesländer hatten sich im Dezember auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags geeinigt. Die Finanzierung soll ab 2027 neu geregelt werden, bis dahin soll der
Rundfunkbeitrag nicht steigen. ARD und ZDF hatten bereits im November vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, um einen höheren Rundfunkbeitrag juristisch durchzusetzen. Die
unabhängige Finanzkommission KEF hatte empfohlen, den monatlichen Beitrag von derzeit 18,36 Euro zum Jahreswechsel um 58 Cent zu erhöhen.