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Wahlverfahren für Rat der EKD und Ratsvorsitz

Bei der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 10. bis 13. November in Würzburg wird gewählt: Neben der Nachfolge für die frühere EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus, die ihr Amt Ende vergangenen Jahres aufgegeben hatte, werden noch zwei weitere Plätze in dem 15-köpfigen Leitungsgremium frei. Kurschus’ Stellvertreterin, die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, ist derzeit amtierende Ratsvorsitzende. Sie will sich im November als Ratsvorsitzende für die nächsten drei Jahre bestätigen lassen.

Bei der Wahl der Ratsmitglieder ist laut Grundordnung die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der EKD zu berücksichtigen. Zudem ist die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses zu beachten.

In einem ersten Schritt bestimmen Synode und Kirchenkonferenz – als Vertretung der 20 evangelischen Landeskirchen – die fehlenden Mitglieder für den Rat. Bei der Ratswahl sind alle 128 Mitglieder der Synode stimmberechtigt sowie die Kirchenkonferenz mit 20 Stimmen. Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Sind die drei Mitglieder gewählt, tritt der Rat erstmals zusammen und bestimmt aus seiner Mitte einen Wahlvorschlag für den Ratsvorsitz.

Synode und Kirchenkonferenz wählen anschließend in getrennten Wahlgängen mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Personen für den Ratsvorsitz sowie die Stellvertretung. Die Amtszeit des Rates erstreckt sich noch bis 2027.