Karlsruhe – Psychisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Der im Bundeswahlgesetz enthaltene Wahlrechtsausschluss verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen das Verbot einer Benachteiligung behinderter Menschen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss entschied. (AZ: 2 BvC 62/14)
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und SPD-Bundestagsabgeordnete, Ulla Schmidt, sprach von einem „großartigen Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie“. Die Lebenshilfe hatte die acht Beschwerdeführer gemeinsam mit der Caritas unterstützt. Die Diakonie lobte das Urteil ebenfalls. Zehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten sei diese Ungleichbehandlung „endlich beseitigt“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sprach von einem wichtigen Schritt für Rechtsstaat und Demokratie. Es empfahl dem Bundestag, die Ausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. epd/KNA
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