Artikel teilen:

Vorbehalte gegen neues Bestattungsgesetz

Die katholische Kirche in Sachsen-Anhalt hat sich kritisch gegenüber einer Reform des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt geäußert. Insbesondere sieht der Entwurf der Landesregierung vor, künftig Bestattungen im Tuch zu erlauben. Angesichts der großen Kulturtradition müsse eine sarglose Bestattung der Ausnahmefall bleiben, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Sachsen-Anhalt, Stephan Rether, am Mittwoch bei einer Anhörung im Magdeburger Landtag.

Beim Thema Tuchbestattung gebe es ein Spannungsfeld zwischen der kulturellen, christlich geprägten Identität des Gemeinwesens und der Offenheit gegenüber anderen Kulturen. Rether sprach sich daher dafür aus, eine Bestattung im Tuch ausschließlich bei Verstorbenen zuzulassen, deren religiöse Tradition diese Bestattungsform erfordere. „Diese Zulässigkeit erfordert, dass der Verstorbene Mitglied einer allgemeinverbreiteten oder anerkannten Weltreligion war“, forderte Rether.

Die Landesregierung hatte im April einen Gesetzentwurf für eine Reform des Bestattungsgesetzes vorgelegt. Neben der Aufhebung der Sargpflicht sieht die Novelle auch eine verpflichtende Bestattung von sogenannten „Sternenkindern“, also Tot- oder Fehlgeburten vor. Zudem soll eine zweite Leichenschau künftig bei allen Bestattungsformen verpflichtend sein.

Gesetzlich vorgeschrieben werden soll zudem ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen, die möglicherweise aus Kinderarbeit stammen. Rether regte hierzu eine Bundesratsinitiative an, um erforderliche Handelsbeschränkungen umfassend zu regeln.