Würzburg – Vier Tage lang hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bei ihrer Synodentagung in Würzburg beraten. Die Sitzung ging mit einer Reihe von Beschlüssen zu Ende.
➤ Jugend: In einer Absichtserklärung sprach sich die Synode für mehr Mitbestimmungsrechte für Unter-30-Jährige aus. Stärker als bislang wolle man jungen Erwachsenen in Kirchengemeinden, Gremien und Leitungsorganen der EKD Verantwortung übertragen. Vorbild ist eine 20-Prozent-Quote, wie sie im Lutherischen Weltbund gilt.
➤ Missbrauch: Eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene und mehrere Studien zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle sind die Kernpunkte eines Elf-Punkte-Plans zur Aufarbeitung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Rund 1,3 Millionen Euro bewilligte die Synode dafür im Haushalt 2019.
➤ Digitalisierung: Drei Stellen (Digitalisierungs-Manager, Chef-Ethiker für den digitalen Wandel und IT-Experte) im Kirchenamt in Hannover sollen geschaffen werden. Zudem soll ein Innovationsfonds für das Jahr 2019 mit rund einer Million Euro ausgestattet werden. Insgesamt stehen 2,2 Millionen Euro im Haushalt 2019 für die Maßnahmen zur Verfügung.
➤ Haushalt: Der einstimmig beschlossene EKD-Haushalt für 2019 sieht insgesamt Ausgaben von 218 Millionen Euro vor, was etwa dem Volumen des laufenden Jahres entspricht. Wichtigste Finanzierungsquelle ist die sogenannte allgemeine Umlage der Landeskirchen. Sie soll für 2019 um rund vier Prozent auf 94,5 Millionen Euro (2018: 90,8 Millionen Euro) steigen.
➤ Kirchliches Arbeitsrecht: Das Mitarbeitervertretungsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass eine Kirchenmitgliedschaft nicht mehr zwingend nötig ist, um in eine Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt zu werden. Grundsätzlich können alle Mitarbeiter, die länger als sechs Monate im Betrieb sind, in die MAV gewählt werden. Die einzelnen Gliedkirchen können aber beschließen, dass weiterhin nur Kirchenmitglieder wählbar sind.
➤ Kirchenasyl: Der EKD-Rat wird aufgefordert, mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Gespräche zu führen mit dem Ziel, „zukünftig wieder im Sinne der ursprünglichen Absprache zu verfahren“. Die Innenministerkonferenz hatte mit Wirkung zum August eine Verschärfung für Kirchenasylfälle beschlossen. Seitdem kann die oftmals maßgebliche Frist von sechs auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden nach Ansicht des BAMF Verfahrensabsprachen nicht einhalten.
➤ Rechtspopulismus: Alle Mitglieder der Kirche sollen sich denen entgegenstellen, die gegen jüdische Nachbarn hetzen oder gewaltsame Angriffe auf Juden tolerieren. Die Synoden der Landeskirchen sind gebten, in der Ausbildung von Vikaren darauf zu achten, dass sie rechtspopulistischen Einstellungen begegnen können.
➤ Migration: Die evangelische Kirche soll sich weiter für ein gemeinsames europäisches Asylsystem mit hohen Verfahrens- und Aufnahmestandards einsetzen. Außerdem brauche es sichere und legale Wege für Schutzsuchende in die EU, ein europäisches Neuansiedlungsprogramm, eine Vergabe humanitärer Visa und einen erleichterten Familiennachzug.
➤ Europawahl: Die Synode hat den Rat der EKD, die einzelnen Gliedkirchen, die Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE) und die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) beauftragt, auf die politische Bedeutung der Europawahl im Mai 2019 aufmerksam zu machen. Insbesondere junge Menschen und Erstwähler sollen zur Teilnahme an der Wahl motiviert werden.