Artikel teilen:

Viele bayerische Städte schränken private Feuerwerke an Silvester ein

Auch dieses Jahr ist privates Feuerwerk an Silvester in zahlreichen bayerischen Städten teilweise tabu. In München ist das Zünden von Böllern am 31. Dezember sowie am 1. Januar wie schon im vergangenen Jahr innerhalb des Mittleren Rings verboten, teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Dies diene dem Schutz von Menschen und Tieren innerhalb dieses dicht besiedelten Gebietes. Auf dem Marienplatz, in der Fußgängerzone der Altstadt sowie auf dem Viktualienmarkt gilt das Feuerwerksverbot von 21 Uhr am 31. Dezember bis 2 Uhr nachts.

Auch in Nürnberg gibt es an Silvester und Neujahr wie schon im Vorjahr eine Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt, die von der Lorenzkirche bis einschließlich der Kaiserburg reicht. Genauso wie 2023 hat es auch die Stadt Augsburg geregelt: In einem Bereich um die Maximilianstraße und die angrenzenden Straßen und Plätze ist es verboten, „leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände oder Leuchtkugeln mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen, zu schießen“ oder auch zu verkaufen.

In der Regensburger Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerk ebenfalls verboten. Als Grund dafür nennt die Stadt die engen räumlichen Verhältnisse und die großen Menschenansammlungen in der Silvesternacht. Auch im oberbayerischen Ingolstadt ist vom 31. Dezember bis 1. Januar „das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern“ in der gesamten Innenstadt seit 2019 aus Gründen des Brandschutzes untersagt. In der Würzburger Altstadt inklusive der Alten Mainbrücke gibt es bereits seit Jahren in der Silvesternacht eine Sicherheitszone, in der neben Feuerwerk auch Flaschen und andere Gegenstände aus Glas verboten sind.

Mehrere Städte wünschen sich vom Bund mehr Spielraum beim Verbot von privatem Feuerwerk. Die Stadt München teilte mit, sie habe sich „bereits mehrfach an das Bundesinnenministerium wie auch den Deutschen Städtetag gewandt, um eine Gesetzesänderung zu erreichen, mit der die Kommunen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nach eigenem Ermessen zumindest in Teilen des Gemeindegebiets Feuerwerk vollständig untersagen könnten“. Nürnberg fordert eine Ausweitung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, um nicht nur Feuerwerkskörper „mit ausschließlicher Knallwirkung“, sondern auch solche „mit Leucht- und Knallwirkung“ – was die meisten verkauften Feuerwerkskörper seien – in dicht besiedelten Gebieten zu bestimmten Zeiten grundsätzlich verbieten zu können.

Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern ist übrigens bundesweit und ganzjährig verboten. (00/4025/21.12.2024)