Ein vom Landkreis Aurich zum schnellen Abschuss freigegebener Wolf darf nach einer Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichtes zunächst nicht getötet werden. Damit folgt die Kammer einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung lägen mit Blick auf die streng geschützte Tierart nicht vor. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 5 B 1950/24)
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