Die Hürden für eine medizinische Behandlung gegen den Willen des Patienten sind in Deutschland sehr hoch. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Betroffenen dazu immer in eine Klinik gebracht werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über medizinische Zwangsbehandlungen. Dabei geht es um Patienten, die wegen ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine über ihre medizinische Therapie entscheiden können und deshalb einen rechtlichen Betreuer haben.
Konkret befasst sich das Verfassungsgericht mit der Vorschrift, dass Zwangsbehandlungen immer in einer Klinik durchgeführt werden müssen – und beispielsweise nicht in der für die Patienten vertrauten Umgebung eines Heims oder einer Wohngruppe.
Gegen ihre Zwangsverlegung in eine Klinik hatte eine an Schizophrenie erkrankte Frau geklagt. Ihr rechtlicher Betreuer argumentiert, die Klinikeinweisung würde die Frau traumatisieren. Die geplanten Injektionen von Medikamenten könnten stattdessen im vertrauten Umfeld ihrer geschlossenen Wohngruppe für psychisch Kranke erfolgen. Medizinisch stehe dem nichts entgegen.
Mehrere Gerichte wiesen die Klage ab. Der Bundesgerichtshof hält die Pflicht zur Krankenhauseinweisung aber für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Karlsruhe muss jetzt prüfen, ob die Vorschrift, wonach jede Zwangsbehandlung im Krankenhaus erfolgen muss, verfassungsgemäß ist.
Bei der mündlichen Verhandlung werden zahlreiche Experten und Expertinnen aus Medizin und Justiz sowie Vertreter von Betroffenen ihre Argumente vorbringen. Eine Entscheidung des Ersten Senats des Verfassungsgerichts dürfte erst in einigen Monaten fallen.