Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von leiblichen Vätern bei Streitfällen um die rechtliche Vaterschaft gestärkt. Die bisher geltenden gesetzlichen Regeln zur Anfechtung einer Vaterschaft verletzten unter Umständen die Rechte von leiblichen Vätern und seien verfassungswidrig, entschied das Verfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber zu einer Neuregelung, spätestens bis zum 30. Juni 2025.
Nur wer rechtlicher Vater ist, hat umfassende Mitbestimmungsrechte und -pflichten: etwa im Sorgerecht, beim Unterhalt oder bei der Entscheidung über medizinische Behandlung oder Schulwahl.