Das Ermittlungsverfahren zu den Missbrauchsvorwürfen im Evangelischen Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein ist eingestellt worden. In dem Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sei kein Straftatbestand verwirklicht worden, erklärte die Staatsanwaltschaft Siegen. In anderen Fällen sei bereits eine Verjährung eingetreten.
Im Zusammenhang mit dem Verdachtsfall hatte die damalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, am 20. November ihre Ämter niedergelegt. Sie war durch Vorwürfe mangelnder Transparenz im Umgang mit dem mutmaßlichen Fall sexualisierter Gewalt an ihrem früheren Arbeitsort Siegen unter Druck geraten.
Missbrauch: Ermittlungen gegen ehemaligen Kirchenkreis-Mitarbeiter
Ermittelt wurde gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein, der in den 90er Jahren junge Männer sexuell bedrängt haben soll, und mit dessen Familie Kurschus lange befreundet war.
Während der EKD-Synode im November hatte die „Siegener Zeitung“ Aussagen zitiert, Kurschus habe bereits vor über 20 Jahren von dem Verdacht gegen den Beschuldigten gewusst. Die Theologin wies dies zurück und beteuerte, sie habe erst Anfang 2023 durch eine Anzeige von den Vorwürfen erfahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe keine strafrechtliche Relevanz des Falles gesehen. Zudem seien die mutmaßlichen Geschädigten zum Zeitpunkt der Vorfälle volljährig gewesen. Nach der Vernehmung aller infrage kommenden Personen hätten sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd).