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Verfahren wegen Einsturzes des Kölner Stadtarchivs eingestellt

Zwei Menschen wurden damals getötet: Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs in Köln stellt das Landgericht das Strafverfahren vorläufig ein.

Trauerkränze bei der Gedenkzeremonie zum 13. Jahrestag des Archiveinsturzes am Waidmarkt (Archivbild)
Trauerkränze bei der Gedenkzeremonie zum 13. Jahrestag des Archiveinsturzes am Waidmarkt (Archivbild)Imago / Future Image

Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs in Köln stellt das Landgericht das Strafverfahren gegen die vier noch verbliebenen Angeklagten vorläufig ein. Gegen die Zahlung von Geldauflagen könne auf eine erneute Hauptverhandlung in der Sache verzichtet werden, teilte das Landgericht Köln mit. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hätten die dafür erforderliche Zustimmung erteilt. Sollten die Angeklagten die Auflagen erfüllen, werden die Strafverfahren endgültig eingestellt.

Hintergrund des Prozesses ist der Einsturz des Stadtarchivs, der sich am 3. März 2009 aufgrund von Bauarbeiten an der Nord-Süd-Stadtbahn ereignet hatte. Dadurch stürzten auch zwei angrenzende Wohngebäude ein, zwei Menschen starben. Gegen alle vier Angeklagten hatte das Landgericht Köln bereits vor mehreren Jahren verhandelt. Die Urteile wurden jedoch vom Bundesgerichtshof im Oktober 2021 aufgehoben.

Bauleiter wurden freigesprochen, weil ihnen keine Fehler nachgewiesen werden konnten

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte in dem Strafprozess zwei der Angeklagten zur Last gelegt, es als Bauleiter einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft unterlassen zu haben, Hinweisen auf Mängel bei der Errichtung einer Baugrube und der Montage einer Schlitzwand nachzugehen und diese abzustellen. Die beiden Bauleiter wurden 2018 freigesprochen, weil ihnen keine Fehler nachgewiesen werden konnten, die ursächlich für den Einsturz waren.

Ein weiterer Angeklagter musste sich vor Gericht verantworten, weil er als Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe mit der örtlichen Bauüberwachung betraut gewesen war. Im Oktober 2018 wurde er wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zudem wurde wegen des Einsturzes des Stadtarchivs noch gegen einen vierten Angeklagten verhandelt. Der Mann hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Oberbauleiter und Urlaubsvertreter des Bauleiters bei der Errichtung der Schlitzwand seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er wurde im Februar 2019 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.