Der Abstand zwischen hohen und niedrigen Verdiensten hat sich in Baden-Württemberg zwischen April 2022 und April 2023 leicht verringert. Im April 2022 hätten Beschäftigte am oberen Ende der Lohnskala noch das 3,43-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern erhalten, teilte das Statistische Landesamt am Montag in Stuttgart mit. Ein Jahr später war deren Bruttoverdienst pro Stunde noch 3,08-mal so hoch. Als Geringverdiener galten im April 2023 Personen mit brutto bis 12,45 Euro pro Stunde, sie bildeten die unteren zehn Prozent der Lohnskala. Beschäftigte ab 38,31 Euro pro Stunde bildeten die oberen zehn Prozent der Lohnskala.
Die Annäherung liegt laut Statistischem Landesamt vor allem an der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Er stieg von 9,82 Euro pro Stunde im April 2022 auf 12 Euro pro Stunde im April 2023. Dadurch stieg der Verdienst des ersten Dezils, also der Geringverdiener, um 10,7 Prozent, deutlich mehr als der Verdienst der Mitte mit 3,3 Prozent. Die Verdienste am oberen Ende der Lohnskala nahmen sogar um 0,6 Prozent ab.