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Verbraucherzentrale warnt vor “Billig-Böllern” zu Silvester

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt mit Blick auf das private Silvesterfeuerwerk den Kauf von Qualitätsware und rät zu Wachsamkeit bei Billigangeboten. Laut Bundespolizei gelange zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland, erklärte Philip Heldt, Referent für Umwelt und Ressourcenschutz, am Mittwoch in Düsseldorf. So habe der Zoll Anfang Dezember bei Dresden hunderte Kilogramm illegales Feuerwerk beschlagnahmt, darunter auch gefährliche Kugelbomben.

„Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, sollte nur zugelassene Qualitätsprodukte kaufen und bei Billig-Angeboten misstrauisch werden“, sagte Heldt. Beim Online-Kauf sollte im Impressum überprüft werden, ob das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, empfahl der Verbraucherschützer. In seriösen Shops könne Feuerwerk der Kategorie F2 für den Jahreswechsel zudem nur unter Nachweis der Volljährigkeit vorbestellt werden. Die Lieferung erfolge erst ab 29. Dezember durch Gefahrgutspeditionen.

Heldt rät Feiernden zudem, sich über örtlich geltende Beschränkungen und Verbotszonen an Silvester zu informieren. Einige NRW-Städte hätten Verbotszonen festgelegt, in denen keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Besondere Regelungen könnten zudem in historischen Altstädten gelten. Generell verboten ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.

Reste von abgebrannten Feuerwerkskörpern wie Mehrschussbatterien aus Pappe sowie Kunststoffteile oder Holzstäbe von Raketen gehören abgekühlt in den Restmüll, hieß es weiter. Wegen giftiger Rückstände dürften sie nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.

Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen, Böller und sogenannte Batterien als Feuerwerk der Kategorie F2 müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Geprüftes Feuerwerk erkennt man der Verbraucherzentrale zufolge an dem CE-Zeichen und der Registriernummer 0589 für BAM. Eine deutsche Gebrauchsanweisung sollte beiliegen.