Artikel teilen:

Verbraucherschützer: Wer nicht mit Geld bezahlt, zahlt oft mit Daten

Verbraucher sollten sich gut überlegen, wo sie ihre persönlichen Informationen eingeben und zu was sie ihr Einverständnis erteilen. Wenn unbekannte Abbuchungen auf dem eigenen Konto auftauchen, könne das die Folge einer unbedachten Weitergabe sensibler Daten sein, teilte das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) am Montag in Kehl mit. Manchmal flattere auch ein Strafzettel aus dem Ausland ins Haus, ohne dass die Person dort war.

Zum EU-Datenschutztag am 28. Januar erklärt das von der Europäischen Union finanzierte EVZ, wo Verbraucher mit persönlichen Informationen vorsichtig umgehen sollten. Ob beim Newsletter-Abo, kostenlosen E-Book oder Kundenkarte – zu 100 Prozent gratis seien diese Angebote selten: „Verbraucher bezahlen für Apps oder Dienste oft mit ihren Kundendaten und erhalten dann etwa personalisierte Angebote“, sagt Alexander Wahl aus dem EVZ-Juristenteam. Oft werden diese Daten an Dritte weitergegeben.

„Fragen Sie sich, ob die Daten für den Zweck wirklich notwendig sind“, rät Wahl. „Braucht ein Modehändler das Geburtsdatum? Ist es wirklich notwendig, ein Kundenkonto zu erstellen?“ Für einmalige Bestellungen gebe es in einigen Online-Shops die Möglichkeit, als Gast zu bestellen. Besonders sparsam solle man mit Kopien des Personalausweises umgehen. So sollte etwa in einem Fall ein Mann 70 Euro Bußgeld zahlen, weil er angeblich in Frankreich mit dem Mietwagen zu schnell gefahren war, obwohl er gar nicht dort war. Die Kopie seines Ausweises bei der Buchung einer Ferienwohnung war über eine Online-Plattform in die Hände von Betrügern geraten. Mit der Kopie konnte eine andere Person ein Auto mieten.

In Deutschland darf von Verbrauchern in bestimmten Fällen, etwa bei der Eröffnung eines Kontos, eine Ausweiskopie verlangt werden. Es sei aber möglich, irrelevante Informationen wie die Seriennummer abzudecken, sagt Wahl. Er empfiehlt, niemals Kreditkarten als Zahlungsmittel in Online-Shops dauerhaft zu hinterlegen, sondern sie jedes Mal von Hand neu einzugeben. Das verhindere, dass fremde Personen Zugriff auf das Konto bekommen und auf Kosten des Verbrauchers einkaufen können. Ein sicheres, starkes Passwort sei das Minimum. Noch besser sei die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wie sie mittlerweile beim Bezahlen via Online-Banking gesetzlich vorgeschrieben ist. (0194/26.01.2026)