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Verbraucherschützer prüfen Sammelklage zum Ostseehochwasser

Ein Bündnis verschiedener Verbraucherschutzorganisationen aus Norddeutschland prüft eine Sammelklage zum Ostseehochwasser Ende Oktober 2023. In den betroffenen Regionen seien Schäden in Millionenhöhe entstanden, viele Betroffene seien trotz eines Versicherungsschutzes gegen Naturgefahren auf ihren Kosten sitzen geblieben, teilte die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mit. Versicherer würden die Leistung mit Verweis auf eine angebliche Ausschlussklausel bei Sturmfluten verweigern.

„Aus unserer Sicht drücken sich viele Versicherer vor ihrer Verantwortung und verstecken sich hinter dem Kleingedruckten. Die Betroffenen brauchen Hilfe – keine jahrelange juristische Auseinandersetzung“, sagte Michael Herte von der VZSH. Demnach wolle das Bündnis die Rechtslage mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage grundsätzlich klären. Neben der VZSH seien die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bund der Versicherten (BDV) beteiligt.

Für viele Betroffene sei die Ablehnung der Leistung seitens der Versicherer nicht nachvollziehbar. „Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen“, erklärte Stephen Rehmke, BDV-Vorstand. Die Leistungsverweigerung nach einem sturmbedingten Hochwasser an der Ostsee sei „rechtlich fragwürdig“.

Um eine Musterfeststellungsklage anstreben zu können, müsste das Bündnis 50 vergleichbare Fälle vorweisen. Außerdem sei die Finanzierung noch offen. Die Verbraucherverbände haben ein Spendenziel von 60.000 Euro festgesetzt. Der BDV biete eine kostenlose Beratung darüber, ob eine Beteiligung an der Sammelklage möglich sei.