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Verband vergibt Journalistenpreis für gesellschaftliches Miteinander

Der Evangelische Presseverband für Mecklenburg-Vorpommern (EPMV) vergibt einen Medienpreis für journalistische Beiträge zu Themen wie Solidarität, Toleranz und Bewahrung der Schöpfung.

Der Evangelische Presseverband für Mecklenburg-Vorpommern (EPMV) vergibt einen Medienpreis, die Preisverleihung findet im Frühjahr 2024 in Schwerin statt
Der Evangelische Presseverband für Mecklenburg-Vorpommern (EPMV) vergibt einen Medienpreis, die Preisverleihung findet im Frühjahr 2024 in Schwerin stattImago / Zoonar

Für journalistische Beiträge, die einen besonderen Impuls für das gelingende gesellschaftliche Miteinander in Mecklenburg-Vorpommern geben, hat der Evangelische Presseverband für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (EPMV) den Medienpreis „Miteinander in MV“ ausgelobt.

Prämiert werden sollen insbesondere Beiträge, die christliche Grundwerte wie Solidarität, Nächstenliebe und Toleranz, die Bewahrung der Schöpfung oder das Streben nach einem friedlichen Zusammenleben in den Mittelpunkt stellen. Dies kann am Wirken von Menschen zum Beispiel in Kirchengemeinden, Pflegeeinrichtungen, Unternehmen oder Vereinen dargestellt werden.

Der EPMV möchte auf diesem Weg die Medienvielfalt und publizistische Qualität in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen, fördern und anregen.

Preiskategorien

Die ersten drei Preise sind mit 3000, 1500 und 500 Euro dotiert. Für Nachwuchsjournalisten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr wird ein Förderpreis in Form eines Reisestipendiums zu einer Partnerkirche der Nordkirche im Ausland ausgereicht. Damit verbunden ist die Möglichkeit, die dort gesammelten Erfahrungen zu veröffentlichen – auf den Kanälen der Kirchenzeitung und auch in anderen Medien – sowie auf der Medienpreis-Verleihung vorzustellen.

Teilnahmebedingungen

Beteiligen können sich Journalistinnen und Journalisten regionaler und überregionaler Medien. Eingereicht können redaktionell in Presse, Hörfunk, Fernsehen und Online veröffentlichten Beiträge aus dem Jahr 2023 und dem ersten Halbjahr 2024, die sich mit gesellschaftlichen Themen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Sinne der Ausschreibung beschäftigen. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf maximal zwei Beiträge einreichen (Serien zählen als ein Beitrag). Der Einsendeschluss für die Beiträge ist der 31. Juli 2024. Bereits eingegangene Beiträge bleiben in der Wertung.

Eingereicht werden können veröffentlichte Print-Beiträge im PDF-Format, wenn möglich die Seite(n) des jeweiligen Mediums, die im oben angegebenen Zeitraum in Deutschland veröffentlicht wurden. Die Länge darf 20.000 Anschläge nicht überschreiten.

Eingereicht werden können Hörfunkbeiträge, die im oben angegebenen Zeitraum in Deutschland gesendet wurden, in den Formaten mp3/mp4. Die Länge darf 60 Minuten nicht überschreiten.

Eingereicht werden können Fernsehbeiträge , die im oben angegebenen Zeitraum in Deutschland gesendet wurden, in dem Format mp4. Die Länge darf 60 Minuten nicht überschreiten.

Eingereicht werden können Multimedia-Beiträge, die im oben angegebenen Zeitraum in Deutschland online waren. In der Kategorie sollen moderne Darstellungsformen gewürdigt werden wie multimediales Storytelling oder Projekte, die auf innovative Weise ein breites Publikum einbinden. Die Website sollte im Zeitraum des Wettbewerbs abrufbar sein. Ausgeschlossen sind reine Online- Zweitverwertungen von Radio-Fernseh- oder Zeitungsbeiträgen.
Der Anmeldeschluss für alle Beiträge ist der 31. Juli 2024. Bereits eingegangene Beiträge bleiben in der Wertung.

Einreichung

Die Beiträge sind zu senden an: epmvmedienpreis@gmail.com oder auf einem Datenträger mit den Angaben zu Autor(in), Medium und Datum der Veröffentlichung unter dem Stichwort Medienpreis EPMV „Miteinander in MV“ an:

Geschäftsstelle des DJV-MV
Schusterstraße 3
19055 Schwerin

Der EPMV hat das Recht, die zum Wettbewerb eingereichten Beiträge im Rahmen der Berichterstattung über die Preisverleihung unentgeltlich zu publizieren sowie auf den Internetseiten des Evangelischen Presseverbandes sowie dessen Socialmedia-Angeboten zu verbreiten. Der EPMV kann diese Rechte auch Dritten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Medienpreis einräumen. Der oder die Einsendende versichert und garantiert, dass ihm/ihr hinsichtlich des eingereichten Materials sämtliche für die Nutzung erforderlichen Urheber- Leistungsschutz- und sonstige Rechte zustehen und er über die Rechte verfügen kann. Er stellt den EPMV von etwaigen Rechten Dritter frei.

Mit Anmeldung zum Medienpreis des Evangelischen Presseverbandes für Mecklenburg-Vorpommern werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Jury

Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine vom EPMV berufen unabhängige Jury. Sie hat neun Mitglieder aus der kirchlichen Publizistik, des Vorstandes des EPMV, des Presseclubs MV, des Deutscher Journalistenverband DJV und des für Religionsgemeinschaften zuständigen Fachministeriums.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Herbst 2024 in Schwerin statt. Schirmherr ist Tilman Jeremias, Bischof der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland im Sprengel Mecklenburg und Pommern.