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Verbände klagen gegen geringeren Schutzstatus für Wölfe

Tierschützer klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs. Konkret richte sich die Klage gegen die von der Europäischen Union betriebene Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), kündigten der Freundeskreis freilebender Wölfe in Wolfsburg und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe in Wetzlar am Montag an. Die Änderung der Richtlinie sieht vor, den Schutzstatus des Wolfs von streng geschützt auf geschützt zu senken. Dies soll den EU-Mitgliedsstaaten mehr Möglichkeiten für den Abschuss auffälliger Wölfe einräumen.

Die Verbände machen unter anderem geltend, dass die Herabstufung des Schutzstatus „rein politisch motiviert und nicht wissenschaftlich begründet“ sei. Zudem liege ein Missbrauch des Ermessensspielraums durch die EU-Kommission vor. Es würden zentrale Grundsätze der EU-Umweltpolitik verletzt.

„Die Durchsetzung eines so sensiblen Themas im Schnellverfahren – unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände – ist ein eklatanter Bruch rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien“, erklärten die beiden Verbände. Sie befürchten ein „Einfallstor“ zur Schwächung der gesamten FFH-RL.

Die Schutzlockerung auf EU-Ebene werde nationale Schutzregelungen aufweichen, hieß es weiter. Wahrscheinliche Folgen seien der Wegfall der Pflicht zur Prüfung von Alternativen zur Tötung von Wölfen, der Wegfall der „juristischen Notwendigkeit“ für Herdenschutzmaßnahmen, die Einführung sogenannter „wolfsfreier Zonen“ sowie die Zulassung regulärer Quotenjagden auf Wölfe.