In der Debatte um die geplante Kindergrundsicherung fordert ein Bündnis von 28 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen. So könne der Weg frei gemacht werden für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt, heißt es in einem veröffentlichten gemeinsamen Aufruf. Die neue Sozialleistung werde sich daran messen lassen müssen, ob sie die soziokulturellen Grundbedürfnisse von Kindern tatsächlich abdecke.
Mit Ausnahme einiger „deskriptiv-unverbindlicher Papiere“ seien bislang aber keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren, kritisierten die Organisationen, darunter Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie und Paritätischer Gesamtverband: „Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‘Was und wie viel braucht ein Kind’ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.“
Abbau von Zugangshürden
Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll die Kindergrundsicherung ab 2025 ausgezahlt werden und bisherige Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterstützungen für Bildung und Teilhabe bündeln. Zugleich sollen Zugangshürden für Familien abgebaut werden.