UK 51/2018, Justiz (Seite 5: „Recht sprechen – auch mit Kreuz“)
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ verfasst worden, wie es in seiner Präambel lautet. Diesem höchsten Deutschen Gesetz haben sich alle Bürgerinnen und Bürger zu fügen, auch Politikerinnen und Politiker, erst recht alle öffentlich Bediensteten und hier besonders Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Ich habe den Eindruck, dass dieses Bewusstsein nicht nur bei manchen Prozessbeteiligten abhanden gekommen zu sein scheint, sondern auch bei der Bundesjustizministerin, wenn sie fordert, religiöse Symbole hätten in Gerichtssälen nichts verloren. „Entscheidend ist, dass Gerechtigkeit gegen jedermann die innere Haltung bestimmt“, so Herr Professor Wißmann in dem Artikel. Dafür sei die Robe ein starkes Symbol, das nicht konterkariert werden dürfe.
Schön und gut! Aber was ist „Gerechtigkeit“? Sind die Gesetze allein der Maßstab für Gerechtigkeit? Sind die Gesetze nicht in allen Staaten unterschiedlich? Erleben wir nicht gerade jetzt, wie sie in einigen Ländern für das Regime „passend gemacht“ werden? „Recht sprechen kann man auch mit Kreuz, Kippa oder Kopftuch“, so Herr Professor Wißmann. Gewiss, wenn es um Baugenehmigungen oder Korruption geht, wie es dort heißt. Aber sind nicht gerade Richterinnen und Richter häufig vor „Gewissensentscheidungen“ gestellt? Nach welchem „Kompass“ richten sie sich dabei?
Einerseits hat das religiöse Interesse in Deutschland vom Jahr 1950 bis heute drastisch abgenommen. Die Bevölkerung ist von einer Gleichgültigkeit „beseelt“ und in eine Lethargie verfallen, aus der sie nun durch nichtchristliche Migranten aufgeschreckt wird. „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ weiß sie nichts mehr, also weiß sie sie auch nicht zu schätzen, geschweige denn, dass sie sie verteidigt. Andererseits werden nichtchristliche aber religiöse Migranten – fälschlicherweise – eher negativ wahrgenommen. Von daher nimmt es nicht wunder, wenn Herr Professor Wißmann „ein wachsendes öffentliches Misstrauen gegenüber Religion an sich“ konstatiert.
So ist der Staat klug beraten, wenn er weiterhin unter dem Kreuz als Symbol für das Christentum Recht sprechen lässt und damit Richterinnen und Richtern, Anwältinnen und Anwälten, Klägerinnen, Klägern und Beklagten ihre Verantwortung vor Gott und den Menschen ins Bewusstsein ruft! Wenn sich die „Robe“ unter das Kreuz stellt, wissen alle, wer die höchste Instanz ist! Das kann der viel zitierten „Wertegemeinschaft“ nur gut tun. Behüte uns der gütige Gott vor einer Regierung und vor Amtsträgern, die sich ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht bewusst sind.
Hans-Georg Schmalenbach, Lüdenscheid
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