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Urteil zu Video von CO2-Schlachtung: Tierschützer gehen in Berufung

Zwei Tierschützer, die am Mittwoch vom Landgericht Oldenburg wegen Hausfriedensbruchs zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt wurden, haben Berufung gegen den Richterspruch angekündigt. Die im Frühjahr 2024 verdeckt angefertigten Video-Aufnahmen auf einem Schlachthof in Lohne bei Vechta zeigten Tierschutzverstöße bei sogenannten CO2-Schlachtungen, sagte die Tierschützerin Anna Schubert am Mittwoch. Dass sie diese laut Gerichtsurteil nun nicht weiter verbreiten dürfe, verstoße aus ihrer Sicht gegen die Meinungsfreiheit.

Der Tierschützer Hendrik Haßel ergänzte, die Tiere litten sichtbar unter der Betäubung durch CO2. Eine Dokumentation darüber dürfe aus ihrer Sicht nicht verboten werden: „Wenn Worte versagen, braucht es Bilder.“ Etwa 80 Prozent der Schweine in Deutschland landeten in der CO2-Schlachtung. Diese Form der Betäubung unmittelbar vor der Schlachtung ist in Deutschland erlaubt.

Das Landgericht Oldenburg hatte der Klage des Schlachthofs zum Teil stattgegeben und den Tierschützern die Verbreitung der illegal angefertigten Video-Aufnahmen untersagt. Zudem wurden sie zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe in einem weiteren Verfahren ermittelt werden muss.

Das Gericht stellte aber klar, dass die Aufnahmen authentisch und nicht manipuliert seien. Das Material stoße „auf ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Allgemeinen und der Verbraucher im Besonderen“, argumentierten die Richter. Der Schlachthof hatte den Tierschützern vorgeworfen, die Tonspur, auf der laute Schreie der Schweine zu hören seien, sei manipuliert worden. Die Tiere verhielten sich während der Betäubung durch CO2 völlig ruhig und litten nicht.

Der Tierschutzverein Animal Rights Watch, der die Aufnahmen veröffentlicht hatte, kritisierte das Urteil. „Dieses Urteil ist ein Rückschlag für alle, die Missstände öffentlich machen“, sagte die Vorstandsvorsitzende Melanie Bühner in Aalen in Baden-Württemberg. Die Bilder seien von erheblichem öffentlichem Interesse, weil es kaum vergleichbare Aufnahmen aus CO₂-Schlachthöfen in Deutschland gebe.