Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin beobachten. Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz ist nach einem am Montag verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az: M 30 K 22.4912) rechtmäßig. Die Richter wiesen damit eine Klage der bayerischen AfD zurück. Nach Auswertung des vorliegenden Materials und der dreitägigen mündlichen Verhandlung kamen die Richter der 30. Kammer zu dem Schluss, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen.
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