Zweite Instanz zur “Letzten Generation”: Das Abhören des Pressetelefons der Organisation war rechtens, urteilte das Münchner Landgericht. Es bestätigte damit ein Urteil der vorherigen Instanz gegen eine Beschwerde.
Das Abhören des Pressetelefons der Klimaschutz-Organisation “Letzte Generation” war laut Gerichtsurteil rechtens. Das Landgericht München I wies eine entsprechende Beschwerde mehrerer Journalisten gegen die von der Generalstaatsanwaltschaft München ab Herbst 2022 verfügte Maßnahme zurück, wie das Gericht am Mittwoch auf Anfrage bestätigte.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte das Pressetelefon der “Letzten Generation” von Oktober 2022 bis April 2023 heimlich überwachen lassen. Anlass waren Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer “kriminellen Vereinigung”. Ob die Organisation so eingestuft werden kann, ist derzeit offen.
Die Richter am Landgericht bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts München von November 2023. Im vorliegenden Fall überwiege das Verfolgungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden das Grundrecht der Pressefreiheit der betroffenen Pressevertreter, erklärte damals das Gericht. Gegen diese Entscheidung hatten zwei Journalisten Beschwerde beim Landgericht München eingereicht.