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Unionsfraktion fordert im Bundestag Sexkaufverbot

Freiern sollte es verboten sein, Sex zu kaufen, findet die Union. Nach Gesetzesänderungen 2002 und 2017 kommt durch einen neuen Antrag nun wieder politische Bewegung in das Thema.

Auf Antrag der Unionsfraktion hat der Bundestag am Freitag in erster Lesung ein Sexkaufverbot diskutiert. Die Union will nach Vorbild des sogenannten Nordischen Modells ein Dreisäulenmodell für Deutschland entwickeln, wie aus dem vorgelegten Antrag hervorgeht. Dieser sieht neben dem Ausbau von Präventions- und Ausstiegsangeboten die Strafbarkeit für Sexkauf vor.

Das Prostitutionsgewerbe in Deutschland war durch das Prostitutionsgesetz 2002 legalisiert worden. Die Unionsfraktion bezeichnet den Versuch, die Situation für betroffene Personen damit zu verbessern, als gescheitert. Die tatsächliche Situation in der Prostitution habe sich seitdem drastisch verschlechtert. Auch mit dem Prostituiertenschutzgesetz 2017 habe die Situation betroffener Frauen sich nicht verbessert.

SPD, AfD, die Linke sowie die Grünen lehnten den Antrag ab. Die SPD-Abgeordnete Ariane Fäscher kritisierte, bis zu einer Bewertung des Prostituiertenschutzgesetzes, die für 2025 in Aussicht gestellt ist, fehlten belastbare Zahlen als Handlungsgrundlage. Länder, in denen das Nordische Modell bereits eingeführt sei, berichteten davon, dass die Anbahnung von Prostitution ins Internet verschwinde; die Dienstleistungen verlagerten sich in die schwerer kontrollierbare Wohnungsprostitution. Weiterhin gebe es in Verbotsländern Hinweise auf die Zunahme von Kinderprostitution.

In fünf europäischen Ländern ist ein Sexkaufverbot bereits in die Praxis umgesetzt, zunächst in Schweden, Norwegen und Island, weswegen auch vom Nordischen Modell gesprochen wird. Dieses verbietet den Sexkauf; dabei werden nicht die Prostituierten kriminalisiert, sondern die Freier bestraft. Zudem werden Ausstiegsangebote geschaffen und bereits Schüler zum Thema aufgeklärt.