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Unesco-Welterbekonvention

Zum weltweiten Schutz von Kultur- und Naturstätten hat die Staatengemeinschaft 1972 in Paris die Welterbekonvention verabschiedet. Damit verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, die als Welterbe anerkannten Orte zu schützen und ihre Besonderheit zu vermitteln. Der Vertrag formuliert, dass der “Verfall oder der Untergang jedes einzelnen Bestandteils des Kultur- oder Naturerbes eine beklagenswerte Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt darstellt”.

Bis heute haben 194 Staaten die Welterbekonvention unterzeichnet, Deutschland tat dies 1976. Überwacht und kontrolliert wird die Einhaltung des Vertrags von der Weltkulturorganisation Unesco. Zur Welterbeliste gehören aktuell 1.223 Kultur- und Naturerbestätten in 168 Staaten. Akut in ihrem Erhalt bedroht sind laut Unesco 56 Orte.

In Deutschland liegen 54 Welterbestätten: so die Dome in Aachen, Köln, Naumburg und Speyer, die Eiszeithöhlen der Schwäbischen Alb, das Wattenmeer, die Wartburg und die jüdischen SchUM-Städte. Neu hinzugekommen sind seit dem Wochenende das Residenzensemble in Schwerin und die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in Sachsen.

Über die Aufnahme in die Liste entscheidet einmal im Jahr das Welterbekomitee. Dazu gibt es ein aufwendiges Bewerbungsverfahren. Seit 2003 führt die Unesco auch eine Liste des immateriellen Kulturerbes, das etwa Musik, Tanz und Theater, aber auch Bräuche und Feste umfasst.

Die 1945 gegründete Unesco ist die für Kultur und Bildung zuständige Unterbehörde der Vereinten Nationen (UN). Sie will die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur fördern. Die Abkürzung Unesco steht für “United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization” (Erziehungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisation der Vereinten Nationen).