Ein Platz in der Liste des Unesco-Welterbes ist Ehre und Verantwortung zugleich. Nun entscheidet sich, ob Deutschland für zwei weitere Stätten diesen Schutzstatus erhält. Italien will seinen Spitzenplatz ausbauen.
Der Countdown läuft: Ab Freitag entscheidet sich, welche weiteren Titel in die Liste des Unesco-Welterbes der Menschheit aufgenommen werden. Unter den 27 Bewerbungen sind auch zwei aus Deutschland. “Spitzenreiter” Italien steuert auf seinen 60. Titel zu. Das Unesco-Welterbekomitee berät seit Sonntag im indischen Neu Delhi über den Zustand der bisher 1.199 Stätten in 168 Ländern, darunter gelten 56 als bedroht.
Wann genau die Entscheidungen zu den neuen Kandidaten fallen, wird die Konferenz voraussichtlich noch bekanntgeben, wie die Deutsche Unesco-Kommission auf Anfrage mitteilte. Italien bewirbt sich mit der Via Appia Antica: Die mehr als 2.400 Jahre alte Straße nach Süditalien beginnt in Rom als Europas größter Regionalpark.
Deutschland, das nach China (57 Unesco-Welterbetitel) zusammen mit Frankreich (52) den dritten Rang belegt, hat das “Schweriner Residenzensemble” nominiert, unter anderem Sitz der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Ebenso bewirbt sich die Bundesrepublik (gemeinsam mit Großbritannien, Nordirland und den USA) um den Unesco-Titel für die “Kolonien der Herrnhuter Brüdergemeine”. Pro Land ist nur eine Einzelbewerbung möglich.
Für die Anträge Deutschlands und Italiens stehen die Chancen gut: Alle drei wurden bei der Vorbewertung durch den Weltdenkmalrat Icomos “zur Einschreibung in die Welterbeliste empfohlen”.
Die Zahl der Nominierungen in den Kategorien Natur, Kultur und “gemischt” entspricht etwa dem jährlichen Durchschnitt. Bei der Komiteesitzung 2023 wurden wegen Russlands Überfall auf die Ukraine zwei Jahrgänge zusammengefasst; Russland hätte Gastgeber des vorhergehenden Treffens sein sollen. Ebenso wurden infolge des Krieges die ukrainischen Welterbestätten von Odessa, Lwiw und Kiew als gefährdet eingestuft.
Das Unesco-Welterbekomitee besteht aus 21 Staaten, die von 195 Vertragsstaaten der Konvention gewählt werden. Derzeit zählen dazu Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien (Vorsitz), Italien, Jamaika, Japan, Kasachstan, Katar, Kenia, Libanon, Mexiko, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Sambia, Senegal, Südkorea, die Türkei, die Ukraine und Vietnam.