Im Mai 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 verbindlich. Sie fordert die selbstbestimmte und umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen – unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Es geht um den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Ziel: Durch Teilhabe, Selbstbestimmung und vollständige Gleichstellung alle Menschen befähigen, ihr Leben selbstbestimmt führen zu können. Inklusion soll sich als ein Prinzip durchsetzen, das alle Lebensbereiche betrifft.