Artikel teilen:

Umwelthilfe klagt weiter auf Schließung von Facebook-Gruppen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit ihrer Klage auf die Schließung von Facebook-Gruppen gegen den Mutterkonzern Meta in die nächste Instanz. Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ziehe vor das Kammergericht Berlin, teilte die Umweltorganisation am Dienstagabend mit. Zuvor hatte das Landgericht Berlin entschieden, die Klage in erster Instanz abzuweisen

Resch würde regelmäßig massiv beleidigt und bedroht, so die DUH. Administriert werde eine der Facebook-Gruppen mit mehr als 50.000 Mitgliedern unter anderem von Mitarbeitern der Automobilbranche.

Weder Meldungen an Facebook noch 300 Strafanzeigen hätten zu einem Ende der Drohungen geführt. Seit Jahren sei der Facebook-Mutterkonzern Meta nicht in der Lage oder unwillig, diese Gruppen zu schließen. Resch bedauerte, „dass das Gericht zwar die massiven Hass- und Gewaltkommentare verurteilt, aber keinen rechtlichen Weg sah, solche Foren auf Facebook zu verbieten und so all die Opfer von Hetz-Gruppen zu schützen, für die ich hier stellvertretend klage“.

Bei der Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter Holger Thiel Verständnis für das Anliegen des Klägers. Thiel sprach von Beleidigungen, Bedrohungen und unsäglichen Gewaltphantasien. „Wir finden erschütternd, was in diesen Gruppen geäußert wurde“, so der Richter.

Thiel betonte, es gehe um Verhältnismäßigkeit und eine Abwägung zwischen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers und der Meinungsfreiheit der Gruppenmitglieder. Der Richter sprach bei der Verhandlung von einem Überwiegen der Informations- und Meinungsfreiheit, weil die beanstandeten Posts nicht auf die Gruppe, sondern einzelne ihrer Mitglieder zurückgingen. Es gebe keinen Anspruch auf Löschung ganzer Gruppen, wenn diese nicht Urheber der Äußerungen seien.

Resch berichtete vor dem Gericht, beanstandete Posts würden teils Monate lang nicht gelöscht. Strafanzeigen führten erst nach bis zu zwei Jahren zu einem Ergebnis. Die Anwältin der DUH, Juliane Schütt, sagte, die Administratoren der betreffenden Gruppen löschten nicht in ausreichendem Maße.

„In Angst zu leben, ist nicht zumutbar“, sagte Schütt mit Blick auf angedrohte Gewalt. Bei der Auflösung von Demonstrationen, aus denen heraus es zu antisemitischen Äußerungen komme, werde auch das Versammlungsrecht einer Mehrzahl an friedlichen Demonstranten eingeschränkt. Analog sei bei Bedrohungen aus Facebook-Gruppen heraus zu verfahren.

Der Meta-Anwalt argumentierte, die strafrechtlich relevanten Äußerungen stellten unter ein Prozent der gesamten Posts der Gruppen dar. Einzelne Beiträge seien „unsäglich“. Sie seien von der Plattform gelöscht worden.

Die Frage des Richters, ob es beim Konzern Überlegungen gebe, einen Sonderweg für Meldungen gehäuft auftretender Bedrohungen in Facebook-Gruppen einzuführen, blieb unbeantwortet. Opfer solcher Gruppen und Drohungen sind laut DUH viele Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren, etwa für den Klima- und Umweltschutz. Die Klage soll laut Resch deshalb gesetzlich klarstellen, dass Hassräume im Netz nicht geduldet werden. Unterstützt wird die Klage von Organisationen wie HateAid und der Amadeu Antonio Stiftung.